Jetzt Förderung prüfen

Barrierefreies Bad – mit Förderung clever finanzieren

Bis zu 6.250 € KfW-Zuschuss oder 4.180 € von der Pflegekasse sind möglich – altersunabhängig und oft kombinierbar. Die LSH prüft Ihre Fördermöglichkeiten und begleitet Sie auf Wunsch bis zur Antragstellung.

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Förderung barrierefreies Bad – auf einen Blick

Kurz erklärt: Für den barrierefreien Badumbau in Deutschland gibt es drei zentrale Wege: den KfW-Zuschuss 455-B (bis 6.250 €, altersunabhängig, ohne Pflegegrad), den Zuschuss der Pflegekasse (bis 4.180 € pro Maßnahme und Person bei Pflegegrad) und den KfW-Kredit 159 (bis 50.000 €). Zuschüsse müssen immer vor Baubeginn beantragt werden. Die LSH prüft Ihre individuellen Fördermöglichkeiten – Förderauskunft ab 49 €, Komplettbegleitung bis zur Antragstellung 299 €.

  • Bis 6.250 € KfW-Zuschuss (455-B)
  • Bis 4.180 € Pflegekassen-Zuschuss
  • Bis 50.000 € KfW-Kredit (159)
  • Kein Pflegegrad für KfW nötig
  • Antrag vor Baubeginn
  • Für Privatkunden, Handwerk & Handel

Stand: 06/2026 · Quelle: Förderservice der LSH – Leistungsgemeinschaft SANITÄR-HEIZUNG GmbH · Alle Förderangaben ohne Gewähr.

Ihre Herausforderungen

Die Förderlandschaft für den barrierefreien Badumbau ist unübersichtlich. Genau hier setzt der Förderservice der LSH an.

Unübersichtliche Programme

KfW, Pflegekasse, Länder und Kommunen – wer fördert was, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen?

Antrag vor Baubeginn

Zuschüsse müssen vor dem Vorhaben beantragt werden. Ein verpasster Schritt kostet schnell die komplette Förderung.

Formale Anforderungen

Maße, Nachweise, Antragswege: Kleine Fehler führen zu Ablehnung oder Verzögerung Ihres Zuschusses.

Wie die LSH Ihnen hilft

Privatkunden, Handwerksbetriebe und Fachhandel erhalten eine klare, individuelle Förderauskunft – schnell und verständlich.

Maximale Zuschüsse

Wir finden die passenden Fördertöpfe und zeigen, wie sich KfW-Zuschuss, Pflegekasse und Kredit optimal kombinieren lassen.

Mehr Sicherheit & Komfort

Bodengleiche Dusche, Haltegriffe und rutschhemmende Beläge senken das Sturzrisiko – und steigern den Wohnwert.

Begleitung bis zum Antrag

Auf Wunsch übernehmen wir den kompletten Prozess bis zur fertigen Antragstellung – in Abstimmung mit Ihrem Handwerker.

Diese Förderungen gibt es

Es gibt drei Wege zur finanziellen Unterstützung beim barrierefreien Badumbau. Welcher zu Ihnen passt, ermitteln wir in Ihrer Förderauskunft.

KfW-Zuschuss 455-B

Bis 2.500 € für Einzelmaßnahmen, bis 6.250 € für den Standard „Altersgerechtes Haus". Altersunabhängig, kein Pflegegrad nötig.

Zuschuss der Pflegekasse

Bis 4.180 € pro Maßnahme und Person bei vorliegendem Pflegegrad. Antrag mit Kostenvoranschlag vor Beginn.

KfW-Kredit 159

Bis 50.000 € zinsgünstiger Kredit „Altersgerecht Umbauen" – mit Pflegekassen-Zuschüssen kombinierbar.

Antragsberechtigt sind u. a. Eigentümer von Ein-/Zweifamilienhäusern und Wohnungen, Ersterwerber sanierter Objekte, Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen sowie Mieter mit Modernisierungsvereinbarung. Alle Angaben ohne Gewähr.

In 4 Schritten zum Zuschuss

So einfach kommen Sie mit der LSH an Ihre Förderung – ohne Bürokratie-Stress.

1

Förderung finden

Wir ermitteln, welche Programme für Ihr Vorhaben in Frage kommen und was Sie selbst oder Ihr Handwerker beantragen können.

2

Antrag stellen

Der Zuschuss wird vor Baubeginn beantragt. Planung und Beratung gelten nicht als Vorhabenstart.

3

Fachbetrieb beauftragen

Die Maßnahmen werden durch ein Fachunternehmen ausgeführt – eine zentrale Voraussetzung für den Zuschuss.

4

Zuschuss erhalten

Nach Abschluss reichen Sie die Nachweise ein – Ihr Zuschuss wird ausgezahlt.

Unsere Förderservices

Wählen Sie, wie intensiv Sie die LSH bei Ihrem Förderantrag unterstützen soll.

Förderauskunft

49 € einmalig
  • Individuelle Übersicht aller Fördermöglichkeiten
  • Was Sie selbst oder als Handwerker beantragen können
  • Konkrete Auskunft zur Weiterleitung an Endkunden
  • Kompakte schriftliche Zusammenfassung
Auskunft buchen

Förderung in wenigen Schritten prüfen

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – wir melden uns mit Ihrer individuellen Förderauskunft.

1. Welche Leistung wünschen Sie?

Sie können dies später jederzeit anpassen.

2. Wer stellt die Anfrage?

Damit wir Ihre Auskunft passend aufbereiten.

3. Was soll gefördert werden?

Mehrfachauswahl möglich.

4. Wo befindet sich das Objekt?

5. Ihre Kontaktdaten

Wir melden uns mit Ihrer persönlichen Förderauskunft.

Häufige Fragen

Die wichtigsten Antworten rund um Förderung und barrierefreien Badumbau.

Brauche ich einen Pflegegrad, um gefördert zu werden?

Nein. Der KfW-Zuschuss 455-B ist altersunabhängig und setzt keinen Pflegegrad voraus. Liegt ein Pflegegrad vor, ist zusätzlich ein Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € pro Maßnahme und Person möglich.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Immer vor Beginn des Vorhabens. Planung und Beratung gelten dabei nicht als Vorhabenstart und können vorab erfolgen.

Kann ich als Handwerker die Auskunft für meinen Kunden nutzen?

Ja. Unsere Förderauskunft zeigt klar, was Sie selbst oder als Handwerksbetrieb für den Endkunden beantragen bzw. als Auskunft weiterleiten können.

Werden auch Mietobjekte gefördert?

Mieter können gefördert werden, wenn mit dem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung besteht. Ohne diese Vereinbarung prüfen wir alternative Finanzierungswege für Sie.

Was kostet die Beratung durch die LSH?

Die Förderauskunft erhalten Sie für einmalig 49 €. Die Komplettbegleitung bis zur fertigen Antragstellung kostet einmalig 299 €.